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Satzung
Tagesordnung einberufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich mindestens zwei Wochen vor dem Termin. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist. Die schriftliche Form ist...
http://www.dsaku.de/ueber-dsaku/satzung/#part1126

 



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