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Satzung
Vereinsvermögens. 7. Der Austritt ist jederzeit zulässig und wird mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand abgegeben wurde, wirksam. 8. Nach einem Beitragsrückstand von einem Kalenderjahr ruht für ein Jahr das aktive und passive Stimmrecht....